Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht sind wir umfassend tätig, sowohl für Wohnungseigentümer als auch für Verwalter. Verwalter beraten und vertreten wir bei der gesamten Tätigkeit vom Abschluss des Verwaltervertrages, bei der Umsetzung von Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen in der WEG bis hin zu Rechtsfragen bei der Durchführung der Eigentümerversammlung und der Abrechnung in der Gemeinschaft. Für (auch werdende) Wohnungseigentümer steht Ihnen unser Know-How von der Erstellung von Teilungserklärungen, über die Beratung beim Abschluss von Bauträgerkaufverträgen bis hin zu Auseinandersetzungen in der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie als Wohnungseigentümer während des gesamten Lebenslaufs des Wohnungs- oder Teileigentums außergerichtlich und forensisch.

Darüber hinaus gehört das gewerbliche Mietrecht als Teil des Immobilienwirtschaftsrechts zu unseren Tätigkeitsfeldern. Wir beraten und vertreten bei der Konzeption, dem Entwurf und der Verhandlung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen. Ausgehend von Ihrer konkreten Beratungssituation stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Verlängerung oder der Anpassung eines typischerweise langlaufenden gewerblichen Miet- oder Pachtvertrages zur Verfügung. Unser Dienstleistungsangebot erstreckt sich außerdem auch auf die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung im laufenden Vertragsverhältnis.

Im Wohnraummietrecht sind wir ausschließlich auf Vermieterseite tätig und decken ebenfalls das gesamte Spektrum vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Durchsetzung der Zwangsräumung ab.

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