Sanierungs- und Restrukturierungsberatung

Wir wissen um die enge Wechselwirkung zwischen Insolvenzrecht und Sanierungsberatung. Für uns steht die Unterstützung bei allen Maßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz im Vordergrund.

Wir beraten Sie rechtlich und wirtschaftlich in Ihrer Funktion als Geschäftsführer, Gesellschafter, Investor oder Arbeitnehmer (Betriebsräte) bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Sanierung eines Unternehmens. Unser Beratungsspektrum umfasst neben der Bestandsanalyse (Ermittlung des Krisenstadiums, Prüfung etwaiger Insolvenzeröffnungsgründe) die Aufstellung eines Sanierungskonzeptes unter Berücksichtigung einer integrierten Unternehmensplanung (Fortführungsplanung) sowie die Einbeziehung von insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumenten (Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung und Insolvenzplanverfahren).

Wir führen die erforderlichen Spezialisten im Team mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern entweder aus dem Kreis unserer ständigen Partner oder mit Beratern Ihrer Wahl zusammen. Dabei gewährleisten wir Ihre Betreuung von den ersten Krisenanzeichen bis zur vollständigen Umsetzung eines Sanierungsplanes. Wir sehen dabei den Insolvenzplan einschließlich umfangreicher „Nachsorge“ als zentrales Instrument der Unternehmenssanierung.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt

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Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte

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