Ingenieurhaftungsrecht

Das Recht der Architekten und Ingenieure stellt besondere Anforderungen an den beauftragten Rechtsanwalt. Erforderlich ist neben speziellen Rechtskenntnissen (z.B. zum Recht des Architektenvertrages, der HOAI oder der DIN-Normen) ein fundiertes Verständnis für technische Sachverhalte. In den meisten Fällen ist es von großer Bedeutung, dass der Interessenvertreter dazu in der Lage ist, technisch komplexe Fragen so darzustellen, dass diese auch für Laien verständlich sind.

Wir sind bereits seit mehr als 20 Jahren im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts tätig. Da wir bestens mit den einschlägigen Gesetzen und Urteilen vertraut sind, können wir Beratungsleistungen auf höchstem Niveau erbringen. Auch hier stellen wir durch die ständige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sicher, dass unsere umfangreichen Spezialkenntnisse ständig aktualisiert werden.

Zu unserer Mandantschaft zählen unter anderem freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure, Architekturbüros jeder Größe (kleinere und mittelständische, aber auch national und international bekannte und bedeutsame Büros), Sonderfachleute (z.B. Tragwerksplaner oder Bodengutachter) und Berufshaftpflichtversicherungen. Dabei leisten wir insbesondere:

  • Entwurf bzw. Prüfung von Verträgen mit Architekten und Ingenieuren,
  • begleitende Beratung bei Konflikten jeder Art (z.B. bei vorzeitiger Beendigung des Architektenvertrags durch Kündigung),
  • Rechtsberatung und Interessenvertretung bei der Geltendmachung und Durchsetzung bzw. der Abwehr von Honorarforderungen,
  • Abwehr bzw. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Architekten und Ingenieuren, beispielsweise aufgrund von Planungs- oder Überwachungsfehlern oder bei Baukostenüberschreitungen,
  • prozessuale Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen, z.B. in selbständigen Beweisverfahren oder in Klageverfahren.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Honorarprofessor an der FH Bochum
Eingetragener Schlichter, Adjudikator und Schiedsrichter nach der SL Bau

0201 1095 712 | broeker@raehp.de