Individualarbeitsrecht

Die Betreuung unserer Mandanten erstreckt sich über die gesamte Laufzeit von Arbeitsverhältnissen. Daher beraten und vertreten wir von der Erstellung einzelner Verträge oder Vertragsmuster an bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen nach Kündigungen und damit im Zusammenhang stehenden Regressen.

Hierbei stellt die einvernehmliche Regelung aller streitigen Punkte einen wesentlichen Teil unserer Arbeit dar, weil eine vertragliche Lösung anlässlich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen häufig sinnvoller für unsere Mandantschaft ist als die Einleitung oder Fortführung zeit- und kostenintensiver Prozesse.

Zudem sind wir vielfach in einer Dauerberatung für Arbeitgeber tätig, die arbeitsrechtliche Fragen des operativen Tagesgeschäfts betrifft.

 

Ansprechpartner

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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