Handels- und Kaufrecht

Wir beraten und vertreten seit langem Unternehmen bei handels- und kaufrechtlichen Rechtsfragen, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden und komplexen Sachverhalten. Die Gestaltung von maßgeschneiderten und an der aktuellen Rechtsprechung orientierten allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ein- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen gehört genauso zu unserem Tagesgeschäft wie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung unserer Mandanten bei Forderungen aus Kauf- und Werklieferverträgen.

Besondere Branchenkenntnisse haben wir für die Stahl- und Bauindustrie sowie im Maschinenbau und im Bereich Automotive.

Ansprechpartner

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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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