Energiewirtschaftsrecht

Wir beraten und vertreten vor allem Fernleitungsnetzbetreiber sowie kommunale Unternehmen, die die allgemeine Versorgung mit Strom, Gas und Fernwärme gewährleisten.

Wir unterstützen Sie gerne auf den Gebieten

  • der Energie- und Fernwärmelieferverträge einschließlich der gerichtlichen Verfolgung von Forderungen/Ansprüchen,
  • der Grundstücksnutzung für Versorgungs- und andere energiewirtschaftliche Anlagen.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Betreiber von KWK-Anlagen und EEG-Anlagen (v.a. Biogas, Geothermie und Deponiegas) bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit dem KWKG und dem EEG, insbesondere bei der Durchsetzung von Entgeltansprüchen. Unsere Beratung erstreckt sich auch auf den Netzzugang, die Nutzung der Versorgungsnetze und die dafür zu entrichtenden Entgelte.

Nicht zuletzt erfasst unser Beratungsportfolio im Bereich Energiewirtschaft auch die Planung, Genehmigung und Verlegung von Versorgungsleitungen. Hierzu zählt vor allem die Betreuung von Netzbetreibern bei umfangreichen Planfeststellungsverfahren nach dem EnWG einschließlich Besitzeinweisung und Enteignung. Insoweit können wir auf unsere umfangreiche umwelt- und planungsrechtliche Expertise zurückgreifen.

Den komplexer werdenden Anforderungen an die rechtliche Beratung unserer Mandanten in der Schnittstelle auch zu anderen Rechtsgebieten tragen wir durch die Zusammenstellung eines auf die jeweilige Aufgabe zugeschnittenen Teams von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Rechnung.

Rechtsanwalt

Lehrbeauftragter für das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

0201 1095 720 | jneumann@raehp.de