Compliance

Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und freiwilligen Verhaltensregeln. Deren fehlende oder unzureichende Beachtung hat auch und gerade im Arbeitsrecht unter Umständen gravierende Folgen. Diese betreffen insbesondere die Gefahr von Ordnungsgeldern, strafrechtlichen Vorwürfen, wirtschaftlich erheblichen Regressen und kaum absehbaren Nachteilen im Marktauftritt von Unternehmen.

Für unsere Mandanten identifizieren wir in dem Zusammenhang spezifische Risiken und stellen Lösungskonzepte bereit. Hierzu können etwa die Einführung bestimmter Verhaltensregeln, die Schulung von Mitarbeitern oder die Implementierung einer modifizierten Organisationsstruktur gehören.

Bei festgestellten oder behaupteten Rechtsverstößen beraten und vertreten wir gerichtlich und außergerichtlich.

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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